Projekt «Ferien für alle»
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen,
«Ferien für Alle» ist ein Projekt der Gemeinde Davos und der Tourismusdestination Davos-Klosters in Zusammenarbeit mit Pro Infirmis Graubünden. Das Projekt sieht vor, die Infrastruktur und die touristischen Angebote in der Region hinsichtlich der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen zu erfassen und anzupassen - mittel und langfristig gar auszubauen. Ziel ist es, als erster Ferienort in Graubünden ein entsprechendes Gütesiegel zu erlangen. Zentrale Bedeutung kommt natürlich den Beherbergungseinrichtungen und Restaurants zu. Beiliegendes Schreiben gibt Ihnen Informationen zu Kriterien der Barrierefreiheit, Marktpotential und Kostenrahmen einer allfälligen Anpassung. Wenn Sie interessiert sind, Ihren Betrieb hinsichtlich der Barrierefreiheit prüfen zu lassen oder weitere Informationen wünschen, dann können Sie sich mit der Projektleiterin in Verbindung setzten:
Pro Infirmis Graubünden
Ursina Kipfmüller
Engadinstrasse 2
7000 CHUR
Tel. 081 258 43 21
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Gerne gebe auch ich Ihnen weitere Auskünfte zu diesem Projekt. Die Meinung ist nicht, dass Sie Ihr Hotel komplett auf Behinderte einstellen, sondern dass Sie möglicherweise mit wenigen Anpassungen ein geeigneter Betrieb sind, auch behinderten Feriengäste eine entsprechende Infrastruktur zur Verfügung stellen zu können.
Ich bedanke mich für Ihre Mitteilungen an mich oder an Frau Kipfmüller.
Mit bestem Gruss für den Vorstand HGD
Jürg Zürcher
07.04.2009, 12:55 Uhr von Dagmar Weber«Ferien für Alle» ist ein Projekt der Gemeinde Davos und der Tourismusdestination Davos Klosters in Zusammenarbeit mit Pro Infirmis Graubünden. Die Teilnahme der Gemeinde Klosters wird derzeit noch abgeklärt.
Ausgangslage
Menschen begeben sich zum Zwecke der Erholung und Freizeitgestaltung auf Reisen. Sie wollen entspannen und neue Energie auftanken, Abenteuer erleben oder sich selbst finden, in Gruppenreisen andere Menschen und in fremden Ländern andere Kulturen kennen lernen. Seien die Beweggründe auch noch so verschieden, so ist Reisen für fast jeden Menschen ein Grundbedürfnis und verspricht Abwechslung und Erholung.
Für Menschen mit einer Behinderung stellt Reisen jedoch eine besondere Herausforderung dar. Gehbehinderte Menschen, Menschen im Rollstuhl, sehbehinderte und blinde Menschen, schwerhörige und gehörlose Menschen, Menschen mit geistiger Behinderung und viele mehr treffen beim Reisen immer wieder auf Barrieren: Unüberwindbare Stufen und Treppen, zu enge Durchgänge, fehlende akustische Signale oder auch fehlendes Verständnis für die individuellen Bedürfnisse der reisenden Menschen mit Behinderung.
Zählt man zu den schwer behinderten Menschen noch die Reisenden mit leichten Behinderungen oder temporären Aktivitätsbeeinträchtigungen - so zum Beispiel nach einem Unfall oder einer Operation oder Eltern mit Kinderwagen - dazu, wird schnell deutlich, dass fast jeder Reisende auf Barrieren und unüberwindbare Hindernisse im Urlaub stoßen kann.
Angesichts des demografischen Wandels wird ebenso deutlich, dass immer mehr ältere Menschen in unserer Gesellschaft leben und diese ebenso besondere Ansprüche an Zugänglichkeit, Komfort und Service im Tourismus haben.
Insofern ist Barrierefreiheit für 10 % der Bevölkerung zwingend erforderlich, für über 30 % hilfreich, für 100 % komfortabel.
Touristische und kulturelle Angebote sollten für alle Menschen zugänglich sein und somit auch die Grundbedürfnisse von Menschen mit Behinderungen oder temporären Aktivitätsbeeinträchtigungen beachten. Wäre es nicht schön, wenn jede Person reisen könnte, wie und wohin sie möchte und jeden gewünschten Ort, jede Sehenswürdigkeit oder Veranstaltung im eigenen oder fremden Land besuchen könnte?
Die Umsetzung eines barrierefreien Tourismus hat selbstverständlich auch eine ökonomische Bedeutung. Durch die Umsetzung von mehr Barrierefreiheit und Servicequalität können neue Zielgruppen erschlossen und das vorhandene Marktpotenzial genutzt werden. Erfahrungen haben zudem gezeigt, dass auch die Abläufe im Betrieb erleichtert werden, wenn dem Service, dem Gepäcktransport oder dem Hausdienst keine unnötigen Hindernisse im Wege stehen.
Was ist barrierefreier Tourismus für alle?
Der Begriff „Barrierefreiheit” ist im Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG) definiert. Auch Gastwirtschaftsbetriebe unterliegen diesem Gesetz was Bau und Erneuerung betrifft. Demnach müssen Neu- und Umbauten auch in Hotels und Restaurants zwingend barrierefrei gestaltet werden (siehe auch www.hindernisfrei-bauen.ch).Barrierefreiheit liegt demnach dann vor, wenn bauliche Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung einschließlich Kommunikationseinrichtungen, akustische und visuelle Informationsquellen sowie andere Lebensbereiche für behinderte Menschen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und benutzbar sind.
Überträgt man diesen Gedanken auf den Tourismus, bedeutet das, dass die gesamte touristische Servicekette, angefangen von den Informationssystemen (Internetseiten, Katalogen, Stadtplänen und Fahrplänen) über die Verkehrssysteme, Hotels und Restaurants bis hin zu Attraktionen und Events barrierefrei zugänglich und benutzbar sein müssten, wenn von barrierefreiem Tourismus für alle im Sinne des BehiG die Rede sein soll.
Weit verbreitet ist immer noch das Missverständnis, unter Barrieren seien nur physikalische Hindernisse wie beispielsweise Treppen zu verstehen. All zu schnell wird dann eine Einrichtung als barrierefrei bezeichnet, wenn sie stufenlos zugänglich ist und die Türen breit genug sind für Rollstühle.
Die physikalischen Barrieren sind hauptsächlich für Menschen mit Gehbehinderungen relevant. Für Sehbehinderte stellen zu schwache Kontraste, zu geringe Beleuchtung und eine zu kleine Schrift erhebliche Barrieren dar. Für blinde Reisende müssen zum Beispiel taktile Orientierungshilfen vor Treppen, an Bahnsteigen usw. angebracht werden, Zimmernummern taktil erfassbar sein und Aufzüge müssen entweder über eine Sprachausgabe oder, als Notlösung bei Nachrüstungen, über tastbare Etagennummern im Rahmen der Aufzugstür verfügen. Hörbehinderte Menschen benötigen alle nur akustisch abgegebenen Informationen (Ansagen) auch in geschriebener Form (zwei-Sinne-Prinzip). Für Menschen mit Lernbehinderung bedeutet Barrierefreiheit, dass Informationen nicht auf Schrift beruhen sondern auf Bildern, Piktogrammen und Fotos (zum Beispiel Bildspeisekarte), dass Erklärungen in einfacher Sprache gegeben werden oder dass gezeigt statt erklärt wird.
Es gilt also deutlich zu machen, für welche Behinderungsart ein Betrieb als barrierefrei bezeichnet werden kann. Dies bedeutet kein Abweichen vom Ziel der Erreichung von mehr Barrierefreiheit für alle. Solange und soweit dieses Ziel aber nicht erreicht ist, werden wir den Begriff „barrierefrei” auch bei Vorliegen einer Teilbarrierefreiheit verwenden und in solchen Fällen hinzufügen „Barrierefrei für ...”.Barrieren entstehen aber auch bei Berührungsängsten und Unsicherheiten gegenüber Menschen mit Behinderungen. Genauso wichtig wie der Abbau von physikalischen Hindernissen ist also auch das Wissen um die verschiedenen Behinderungsarten und wie Menschen mit einer Behinderung im Alltag und auf Reisen am besten geholfen werden kann. Deshalb ist die Schulung und Beratung des Personals von Leistungsträgern ein wichtiger Teil des Projekts „Ferien für Alle”.
Marktpotential
In der Schweiz leben rund 700’000 Menschen (oder 10 %) mit einer schwereren Behinderung, gleich viele in Österreich, in Deutschland rund 6.71 Mio. Rund 54 % davon verreisen regelmässig für ca. 14 Tage im Jahr. Das sind aus dem deutschsprachigen Raum rund 4.4 Mio. Menschen. Zu diesen kommen noch durchschnittlich 1.56 Begleitpersonen oder 6.86 Mio. zusätzliche Reisende. Dies sind jedoch nur die Personen, die dauerhaft von einer Behinderung betroffen sind.
Hinzu kommen noch ca. 30–40 % der Bevölkerung, die vorübergehend auf Barrierefreiheit angewiesen sind, sei es, dass sie von einem Unfall betroffen sind oder Kinder im Kinderwagen haben oder auch alle Seniorinnen und Senioren, die mit zunehmendem Alter ebenfalls auf mehr Hindernisfreiheit angewiesen sind. Allein die Gruppe der Senioren beträgt zurzeit 16 % der Bevölkerung und wird in den nächsten 10 Jahren auf 23 % steigen.47 % der Reisenden mit Mobilitätseinschränkung fühlen sich im Bereich Unterkunft beeinträchtigt. Vor allem bei Individualreisenden bestehen vielfach Beeinträchtigungen. Die grösste Barriere stellt dabei nach Aussage der Menschen mit Behinderungen die Zugänglichkeit der Einrichtungen dar. Dabei ist die Unterkunft das wichtigste Entscheidungskriterium für die Wahl des Reiseziels (81.8 %), zudem wird das Hotel von Menschen mit Behinderungen häufiger als Beherbergungseinrichtung genutzt als von der Gesamtbevölkerung.
Saisonalität
Zwar liegt der Zeitpunkt der Haupturlaubsreisen bei den Menschen mit einer Behinderung ebenso in den Sommermonaten. Für Menschen mit Mobilitätsbehinderungen ist der Winter eher nicht die bevorzugte Reisesaison. Allerdings verlagern sie im Vergleich zur Gesamtbevölkerung ihre Haupturlaubsreise stärker auf die Nebensaison. Im Vordergrund stehen für Urlaubs- wie für Kurzurlaubsreisen die Monate Mai, September und Oktober. Die verstärkte Nutzung der Nebensaison kann unter anderem dadurch begründet werden, dass Menschen mit Behinderungen im Durchschnitt seltener mit Kindern im eigenen Haushalt leben und somit weniger auf Ferientermine Rücksicht nehmen müssen. Von Bedeutung für die Wahl der Nebensaison mögen aber auch die im Vergleich zur Hauptsaison geringeren Preise und die grössere Ruhe sein.
Reisezieltreue
Mobilitätseingeschränkte Personen zeigen eine wesentlich deutlicher ausgeprägte Reisegebietstreue als die Gesamtbevölkerung.
Anforderungen für die Barrierefreiheit
Die baulichen Hindernisse, von denen behinderte und ältere Menschen eingeschränkt sein können, sind sehr unterschiedlich. Eine fehlende Rollstuhlgängigkeit wirkt sich besonders gravierend aus, denn Gäste mit einem Rollstuhl sind dadurch völlig vom Zutritt oder der Nutzung ausgeschlossen. Sehr viele Restaurants sind heute mit einem Rollstuhl nicht zugänglich und Übernachtungsmöglichkeiten bestehen, wenn überhaupt, nur in teureren Hotels. Vielen Gästen im Rollstuhl wäre aber schon gedient, wenn wenigstens die unüberwindbarsten Barrieren (z.B. Stufen oder zu enge Türen) vermieden würden. In der Hotellerie ist eine solche minimale Rollstuhlgängigkeit bei sämtlichen Zimmern anzustreben. Für schwerer behinderte RollstuhlbenützerInnen soll wenigstens 1 von 25 Zimmern gut rollstuhlgängig sein.
1. Minimum
Die Mindestanforderungen stellen die wichtigsten Massnahmen für Behinderte und Betagte dar. Sie sind möglichst überall, auf jeden Fall in den zentralsten Bereichen zu gewährleisten. Von oberster Priorität ist, alle unnötigen Barrieren wegzulassen und bei bestehenden Gebäuden und Anlagen so viele Hindernisse wie möglich abzubauen.2. Komfortsteigerung
Unter Komfortsteigerung sind Empfehlungen zu verstehen, die die Benutzung zusätzlich erleichtern oder optimieren. Diese Massnahmen ermöglichen mehr Selbständigkeit und Unabhängigkeit von Drittpersonen. Sie sind daher in möglichst vielen oder in bestimmten Teilbereichen zu realisieren (z.B. im Lift oder in einzelnen Zimmern).Label
Die Mobility International Schweiz (mis) arbeitet zurzeit ein Gütesiegel aus, um Betriebe und Gemeinden auszuzeichnen, die barrierefrei gestaltet sind.
Marketing
Die beste barrierefreie Angebotspalette ist nur von geringem Wert, wenn die potenziellen Kunden von ihrer Existenz nichts wissen. Daher ist ein zielgerichtetes Aussenmarketing von herausragender Bedeutung für den Erfolg einer Region. Da das Internet mehr und mehr an Bedeutung gewinnt und schon heute ein wesentliches Informationsmedium für potenzielle Gäste ist, sollten die entsprechenden Angebote auf den Internetseiten der Region, sowie auch auf (inter)nationalen Seiten (z.B. www.myhandicap.ch, www.mis-ch.ch) publiziert sein. Ein interessantes Beispiel ist hierzu das Projekt „Ferien für Alle“ im Obertoggenburg, zu finden auf www.toggenburg.org.
Im Printbereich haben sich Special-Interest-Broschüren als hilfreich erwiesen. Sie bieten die Möglichkeit, spezielle Angebote entlang der touristischen Servicekette zu kommunizieren.
Um die barrierefreien Angebote im Raum Davos-Klosters zu vermarkten, werden wir ein Marketingkonzept erarbeiten. Die (teil-)barrierefreien Betriebe werden auf www.myhandicap.ch publiziert.
Selbstdeklaration / Checkliste
Um sich ein Bild machen zu können, in wie weit Ihr Betrieb für gehbehinderte Personen oder Menschen im Rollstuhl zugänglich ist, liegt diesem Schreiben ein Merkblatt bei („Kategorien der Zugänglichkeit“). Die schweizerische Fachstelle für behindertengerechtes Bauen hat eine spezielle Broschüre herausgegeben („Hotels, Restaurants, Ferienwohnungen“). Diese gibt einen detaillierten Überblick über Minimal- und erweiterte Anforderungen für die Barrierefreiheit. Die Broschüre kann bestellt werden bei der Pro Infirmis in Chur (Adresse siehe unten). Ca. ab Mitte Januar wird auf www.myhandicap.ch ein Login für die Selbstdeklaration von touristischen Leistungsträgern zu finden sein.
Kosten
Es tauchen immer wieder Fragen nach den Kosten der einzelnen Massnahmen auf. So kostet die Anpassung eines Badezimmers beispielsweise ca. 15’000 – 25’000 Fr. Die Tabelle „Was kosten die einzelnen behindertenbedingten Massnahmen?“ gibt weitere Anhaltspunkte. Natürlich müssen detaillierte Kostenschätzungen individuell erstellt werden.
Unterstützung
Falls Sie sich vertiefter mit dem Thema Barrierefreiheit auseinandersetzen wollen oder wenn Sie sich dafür interessieren, Ihren Betrieb teilweise oder ganz hindernisfrei zu gestalten, steht Ihnen die Projektleitung des Projektes „Ferien für Alle“, sowie die Bauberatung der Pro Infirmis Graubünden gerne beratend zur Seite. Diese Dienstleistungen sind kostenlos.
Kontakt
Ursina Kipfmüller
Projektleiterin „Ferien für Alle“
Pro Infirmis Graubünden
Engadinstr. 2
7000 Chur
Tel. 081 257 43 21
.(Javascript muss aktiviert sein, um diese E-Mail-Adresse zu sehen)
