Neuer Gesamtarbeitsvertrag 2010

Fazit aus Sicht von Hotel-Gastro Davos

Wöchentliche Arbeitszeit Normalbetrieb/Kleinbetrieb + / -         
Wöchentliche Arbeitszeit Saisonbetrieb +
Neuregelung Überstunden +
Neudefinition Saisonbetriebe (Ausdehnungspotential für Normalbetriebe) +
Lohnhöhe -

Ausbildungsabhängige Lohnstufen sind wünschenswert. Der Ansatz von Arbeitnehmern, die weder unsere Sprache sprechen und vielleicht noch nie «richtig» gearbeitet resp. in der Schweiz gearbeitet haben, ist viel zu hoch. Per 1. Januar 2009 resp. Sommersaison 2009 verdient ein Mitarbeiter mit einer 3 – 4-jährigen beruflichen Grundausbildung einen Minimallohn von CHF 3‘823.00. Mit dem neuen L-GAV verdient ein Mitarbeiter mit der gleichen Grundausbildung einen Minimallohn von CHF 4‘100.00. Dies entspricht einer Lohnerhöhung von 7.24%.

Gewährung 13. Monatslohn -
Mit der Einführung des 13. Monatslohnes würde derselbe Mitarbeiter im Durchschnitt einen Monatslohn von CHF 4‘441.00 bekommen. Dies entspricht dann schlussendlich einer Lohnerhöhung von 16.18%

Geltungsbereich Mindestlohnsystem +
Rabattsystem + / -                                             
Unterstützung Berufsbildung +
Erhöhung Vollzugskostenbeitrag -

Es ist nicht nachvollziehbar, für was so viel mehr Geld notwendig ist als bisher.

“Sofortbusse” bei fehlender Arbeitszeiterfassung + / -

Der neue L-GAV hat zum Teil sehr gute Vorschläge und Ansätze, die von Arbeitgeberseite schon lange gewünscht wurden. Aber das ganze Paket ist von unserer Seite schlicht und einfach nicht finanzierbar. Nicht zu vergessen ist, dass es sich bei den Löhnen um Mindestlöhne handelt. Jeder gute Mitarbeiter wird gerne von den Arbeitgebern mit einem höheren Lohn belohnt als es das Minimum vorschreibt. Der 13. Monatslohn soll nicht eine Selbstverständ­lichkeit sein, sondern er soll verdient werden durch guten Einsatz und Bindung an den jeweiligen Arbeitgeber. Wir dürfen nichts „Schönreden“, denn auch die Schweiz muss sich in naher Zukunft sehr warm anziehen, damit wir für schlechte Zeiten gewappnet sind. Mehrheitlich müssen wir realistisch mit Umsatzeinbussen in den nächsten Jahren rechnen. Mit Preis­anpassungen nach oben werden alle Arbeitgeber sehr zurückhaltend sein.

Eine Annahme des neuen L-GAV würde sich fatal auf die ganze Branche der Hotellerie und Gastronomie auswirken. Leider gibt es keine Möglichkeit, einen Teil des gesamten Vorschlages zu genehmigen. Deshalb lehnen wir als Sektion Davos - anlässlich der Delegiertenversammlung von Gastro Graubünden am 31. März in Arosa - den neuen L-GAV ab. Sollte der neue L-GAV gesamtschweizerisch (im Frühling/Sommer 2009) abgelehnt werden hat dies zur Konsequenz, dass der bisherige L-GAV 98 für die nächsten 2–3 Jahre bestehen bleibt.

Davos, 21. März 2009
Für den Vorstand
Urs Wiprächtiger

30.03.2009, 08:51 Uhr von Dagmar Weber